Häufige Fragen / FAQ
Sollte ein Bedarf für eine 24 Stunden Betreuung vorhanden sein, so ist es jedenfalls anzuraten einen Zuschuss zu beantragen. Hierbei gilt es jedoch vorab die Voraussetzungen durchzuprüfen. So wird ab einer monatlichen Pension von EUR 2.500,00 netto ein Antrag im Normalfall abgewiesen, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen aliquot gewährt werden. Als Grundvoraussetzung ist hier die Mindestpflegestufe 3 angeführt, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ebenso genehmigt werden sofern eine massive gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt (z.B.: nachgewiesene Demenz). Die entsprechende Kompetenz zur Entscheidung obliegt bei einem Arzt und der Pensionsversicherungsanstalt. Ferner benötigen Sie für die Inanspruchnahme eines Zuschusses zumindest eine Betreuungsperson pro Monat welche bei Ihnen gemeldet und auch sozialversichert ist. Bei selbstständigen Personenbetreuerinnen liegt die aufrechte Sozialversicherung auf Grund ihres Gewerbes vor. Für eine Betreuungsperson erhalten Sie EUR 320,00 an Zuschuss pro Monat. Für zwei abwechselnde Betreuungspersonen erhalten Sie EUR 640,00 an Zuschuss pro Monat. Sollten Sie die 24 Stunden Betreuung über unseren Verein abwickeln, so bringen wir im Zuge Ihrer Mitgliedschaft auch die Anträge auf Zuschuss ein. Dies kann entweder beim Sozialministeriumservice eingereicht werden oder auf Wunsch für niederösterreichische Bürger auch beim Amt der NÖ Landesregierung.
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