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Häufige Fragen / FAQ

Da sämtliche Personenbetreuer/innen selbstständige Gewerbetreibende sind haben diese Ihnen gemäß der vorab getroffenen Vereinbarung Honorarnoten im eigenen Namen auszustellen. Bei einer Banküberweisung ist dabei zu achten, dass einige EU- Länder noch nicht den Euro als Währung eingeführt haben. Sollte Ihnen die direkte Bezahlung der Personenbetreuer/innen (etwa auf Grund eines dauerhaften Auslandaufenthaltes) nicht möglich sein, so stellt Ihnen der Hoffman-Verein eine Treuhandoption zur Verfügung, um sämtliche Kosten zeitnah abrechnen zu können
Die Personenbetreuer/innen kommen alle aus dem EU- Raum. Unser Verein vermittelt sowohl männliche als auch weibliche Personen welche aus der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Polen, Rumänien, Bulgarien und Kroatien kommen. Vor Beginn ihrer Tätigkeit werden diese vom Hoffman-Verein auf ihre sprachlichen Kenntnisse, fachlichen Kompetenzen und ihr persönliches Auftreten geprüft. 
In Österreich gibt es derzeit sieben Pflegestufen mit jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen und Unterstützungen. Ob der Bedarf einer Betreuung vorhanden ist, wird von einem Arzt im Zuge einer in Auftrag gegebenen Begutachtung der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt erhoben. Der zuständige Arzt ermittelt den Pflege– und Betreuungsaufwand. Den Bescheid erhalten Sie dann von der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt per Post.
Sollte ein Bedarf für eine 24 Stunden Betreuung vorhanden sein, so ist es jedenfalls anzuraten einen Zuschuss zu beantragen. Hierbei gilt es jedoch vorab die Voraussetzungen durchzuprüfen. So wird ab einer monatlichen Pension von EUR 2.500,00 netto ein Antrag im Normalfall abgewiesen, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen aliquot gewährt werden. Als Grundvoraussetzung ist hier die Mindestpflegestufe 3 angeführt, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ebenso genehmigt werden sofern eine massive gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt (z.B.: nachgewiesene Demenz). Die entsprechende Kompetenz zur Entscheidung obliegt bei einem Arzt und der Pensionsversicherungsanstalt. Ferner benötigen Sie für die Inanspruchnahme eines Zuschusses zumindest eine Betreuungsperson pro Monat welche bei Ihnen gemeldet und auch sozialversichert ist. Bei selbstständigen Personenbetreuerinnen liegt die aufrechte Sozialversicherung auf Grund ihres Gewerbes vor. Für eine Betreuungsperson erhalten Sie EUR 400,00 an Zuschuss pro Monat. Für zwei abwechselnde Betreuungspersonen erhalten Sie EUR 800,00 an Zuschuss pro Monat.  Sollten Sie die 24 Stunden Betreuung über unseren Verein abwickeln, so bringen wir im Zuge Ihrer Mitgliedschaft auch die Anträge auf Zuschuss ein. Dies kann entweder beim Sozialministeriumservice eingereicht werden oder auf Wunsch für niederösterreichische Bürger auch beim Amt der NÖ Landesregierung.